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Deutsche und internationale Gerichte


 Ehren-, Berufs- und Disziplinargerichte

Die Ehrengerichtsbarkeit umfaßt die staatlichen Berufsgerichte für bestimmte Berufe wie Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ingenieure und andere. Die Berufsgerichte entscheiden etwa über die Zulassung zu bestimmten Berufen oder die Verletzung von Standespflichten.

Daneben bestehen für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Angestellten Disziplinargerichte.

Regelungen über die Ehren-, Berufs- und Disziplinargerichte finden sich in zahlreichen Spezialgesetzen.

Auch kann der Bund gemäß Art. 96 Abs. 1 GG für Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes ein Bundesgericht errichten. Von dieser Regelung wurde durch Errichtung des Bundespatentgerichts gemäß §§ 65 ff. PatG teilweise Gebrauch gemacht. Oberster Gerichtshof für das in Art. 96 Abs. 1 GG genannte Gericht ist gemäß Art. 96 Abs. 3 GG der Bundesgerichtshof.

 


 Fachabteilgungen bei Gericht

Bei Gericht finden sich verschiedene Fachabteilungen, die ebenfalls als »Gerichte« bezeichnet werden, so zum Beispiel bei den Amtsgerichten die Abteilungen für Familiensachen, die kurz auch »Familiengerichte« heißen.

Durch das Einrichten von Fachabteilung können häufig wiederkehrende Sachverhalte rasch erledigt und Fragen, die besonderer Kompetenz und Sensibilität bedürfen, gebündelt werden.

 


 Schiedsgerichte

Schiedsgerichte sind private, das heißt nichtstaatliche Gerichte. Sie entscheiden abschließend und verbindlich. Da der privaten Schiedsgerichtsbarkeit staatliche Macht fehlt, kann ein Schiedsgericht, anders als ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nur dann über eine Streitigkeit entscheiden, wenn sich die Parteien des Streits zuvor auf diese Form der Streitschlichtung geeinigt haben. Die Schiedsgerichtsbarkeit wurde ursprünglich von der Kaufmannschaft als ein ihren Interessen besonders entsprechendes Streitklärungsinstrument erfunden. Gerade unter Kaufleuten sind Einigungen über die private Streitschlichtung nicht unüblich. Schiedsgerichte finden sich heute aber auch in zahllosen anderen Bereichen, vgl. etwa das Schiedsgericht für Privates Baurecht.

Die Schiedsverfahren sind an die staatlichen Gerichtsverfahren angelehnt. Am Ende des Verfahrens steht ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien – aufgrund Ihrer Vereinbarung – die gleichen Wirkungen hat wie Entscheidungen staatlicher Gerichte. Dennoch sind die Schiedsrichter in der Verfahrensgestaltung freier und flexibler als die Richter eines staatlichen Gerichtes, und die Parteien können das Verfahren stärker beeinflussen. So werden sie bei der Auswahl der Schiedsrichter beteiligt, können sich auf einen Verhandlungsort und die Verfahrenssprache einigen. Werden keine besonderen Regelungen getroffen, gilt in aller Regel die Zivilprozeßordnung. Man erhält auf diese Weise oftmals schnelle und preisgünstige Lösungen, wie sie vor einem staatlichen Gericht kaum erzielt werden können. Der Vorsitzende des Schiedsgericht heißt Schiedsobmann.

Neben den einfachen Schiedsgerichten, die nur für einzelne Streitigkeiten eingerichtet werden, existieren auch ständige, sog. institutionelle Schiedsgerichte, welche zum Beispiel bei den Rechtsanwaltskammern, den Industrie- und Handelskammern, oder bei Sportverbänden (Sportgerichte) bestehen.

 


 Sonstige Fach-, Spezial-, und Sondergerichte

Vergleichen Sie hinsichtlich der Wahrnehmung der Sondergerichtsbarkeit bitte auch die Geschäftsverteilungspläne und Dezernats- bzw. Senatszuständigkeiten der einzelnen Amts- und Oberlandesgerichte.

 


 Besondere Gerichte der Länder

Art. 96  Abs. 5 GG

Für Strafverfahren auf den folgenden Gebieten kann ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates vorsehen, daß Gerichte der Länder Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben:

  1. Völkermord;
  2. völkerstrafrechtliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
  3. Kriegsverbrechen;
  4. andere Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören (Artikel 26 Abs. 1);
  5. Staatsschutz.

 

 
 

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